Rund ums Wohnen
Hausordnungen sind meist keine angenehme Lektüre - sie dienen aber guten Zwecken. Denn zum einen fördern sie Ihre Sicherheit und die Ihrer Nachbarn. Zum anderen enthalten sie Regeln, die das Zusammenleben mit Ihren Nachbarn auf ein solides Fundament stellen. Mehr als eine Grundlage ist die Hausordnung jedoch nicht. Denn eine funktionierende Hausgemeinschaft entsteht nicht durch Regeln, sondern dadurch, dass Menschen offen, rücksichtsvoll und freundlich miteinander umgehen.
Das sagt sich leicht - und fällt uns allen doch manchmal schwer. Gerade da, wo Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen auf engem Raum zusammenwohnen, kommt es fast zwangsläufig zu Interessengegensätzen. Im Film "Wir sind die Neuen" wollen die Bewohner einer Rentner-WG am liebsten durchgehend feiern, die Studenten in der Nachbarwohnung hingegen in Ruhe lernen - in manchen Häusern ist es umgekehrt.
Dass es solche Gegensätze gibt, ist menschlich und normal. Wichtig ist, dass Sie konstruktiv damit umgehen. Unser "Ratgeber für ein gutes Miteinander" soll Sie daher vor allem ermuntern, sich regelmäßig mit Ihren Hausnachbarn auszutauschen und ihnen freundlich zu begegnen.
Darüber hinaus erläutern wir die wichtigsten Punkte der Hausordnung und geben Ihnen nützliche Tipps.
A
Sperrige Kartons
Wenn Sie Kartonagen entsorgen, zerkleinern Sie diese, bevor Sie sie in die Papiertonne werfen. So vermeiden Sie Platzverschwendung.
Unnötige Werbung
Wenn Sie keine Werbeblätter oder andere Reklame bekommen möchten, bringen Sie am besten einen Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“ an Ihrem Briefkasten an. Falls Sie das nicht möchten, entsorgen Sie nicht benötigte Werbung ganz normal über die Papiertonne.
Mülltrennung allgemein
Die Kosten für die Müllentsorgung tragen Sie über die Nebenkosten selbst. Es kommt also nicht nur der Umwelt zugute, wenn Sie Ihre Abfälle trennen oder diese ganz vermeiden, wo es geht, sondern auch Ihrem Geldbeutel.
Tipp: Kostenlose Abfall-App
Alle Abfuhrtermine, das Abfall-Abc zur Mülltrennung und vieles mehr gibt es als App für Ihr Smartphone oder Tablet, unter:
www.awb-es.de/abfallinfo/abfall_app
Sperrmüll
Ausrangierte Möbel, alte Teppiche, durchgelegene Matratzen oder marode Fahrräder sind Sperrmüll-Güter. Stellen Sie Ihren Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Entsorgungstermin vor dem Haus bereit.
Die Sperrmüllabholung ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über Sperrmüllkarten, die alle Haushalte über den Müll-Kalender erhalten, oder online unter: www.awb-es.de/abfuhr
Kehrwoche
In den meisten unserer Häuser sind Sie als Mieter für die Reinigung der gemeinsam genutzten Hausflächen – also Treppenhaus, Flure etc. – zuständig. Es gibt einen festen Turnus, wann welche Mietpartei bzw. Reinigungsfirma welche Flächen zu reinigen hat. Wenn Sie unsicher sind, wann Sie mit welchen Aufgaben an der Reihe sind: Fragen Sie Ihre Nachbarn oder sprechen Sie Ihren Objektverwalter an.
Wenn es mal nicht geht …
Urlaub, Krankheit oder andere Gründe können dazu führen, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen können. Bitten Sie in dem Fall einen Nachbarn darum, die Aufgabe für Sie zu übernehmen – bieten Sie an, sich zu revanchieren.
Wenn nicht alle mitmachen …
Wenn Ihr Nachbar einmal vergessen sollte, seinen Reinigungspflichten nachzukommen, weisen Sie ihn freundlich darauf hin. Sollte er jedoch trotz Ihrer Hinweise regelmäßig seine Aufgaben vernachlässigen, informieren Sie uns gern. gern.
Sperrige Kartons
Wenn Sie Kartonagen entsorgen, zerkleinern Sie diese, bevor Sie sie in die Papiertonne werfen. So vermeiden Sie Platzverschwendung.
Unnötige Werbung
Wenn Sie keine Werbeblätter oder andere Reklame bekommen möchten, bringen Sie am besten einen Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“ an Ihrem Briefkasten an. Falls Sie das nicht möchten, entsorgen Sie nicht benötigte Werbung ganz normal über die Papiertonne.
Mülltrennung allgemein
Die Kosten für die Müllentsorgung tragen Sie über die Nebenkosten selbst. Es kommt also nicht nur der Umwelt zugute, wenn Sie Ihre Abfälle trennen oder diese ganz vermeiden, wo es geht, sondern auch Ihrem Geldbeutel.
Tipp: Kostenlose Abfall-App
Alle Abfuhrtermine, das Abfall-Abc zur Mülltrennung und vieles mehr gibt es als App für Ihr Smartphone oder Tablet, unter:
www.awb-es.de/abfallinfo/abfall_app
Wenn Sie Ihr Auto waschen möchten, fahren Sie bitte in eine Waschanlage.
Toben und Spielen
In den Außenanlagen
Auf zum Spielen freigegebenen Grünflächen darf gespielt werden. Eltern sorgen dafür, dass Blumenbeete und Sträucher nicht beschädigt werden.
Das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern oder das Fußballspielen auf Rasenflächen, Innenhöfen oder Fluren ist nicht erlaubt.
Das Lärmen nicht übertreiben
Wenn Kinder spielen, wird es leicht einmal etwas lauter. Gerade lautere Spielformen sollten daher nicht während der Ruhezeiten stattfinden.
Spielplätze in Ordnung halten
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder den Spielplatz so verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben.
Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr.
„Ausschütteln“
Sie möchten Ihren Teppich mal gründlich ausklopfen? Oder Ihre Bettwäsche ausschütteln? Damit der Schmutz nicht bei den Nachbarn landet, reinigen Sie Textilien und Teppiche nicht aus dem Fenster, über Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus.
B
Sicherheit auch auf dem Balkon
Bringen Sie gerne Blumenkästen am Balkon an – aus Sicherheitsgründen bitte nur nach innen hängend. Ganz besonders, wenn unter Ihrem Balkon ein Weg entlanggeführt: Vom Balkonkasten soll niemand getroffen werden.
Verschütten Sie beim Blumengießen kein Wasser auf unter Ihnen liegende Balkone. Vermeiden Sie außerdem, dass Balkonbrüstungen und Fassadenputz vom Gießwasser verfärbt werden.
Das Grillen mit Holzkohle ist auf Balkonen und Terrassen aus Brandschutzgründen untersagt.
Nicht erlaubt ist das Lagern von leicht entzündlichen und geruchsverursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen und in den Gemeinschaftsräumen.
Wir begrüßen den Einsatz regenerativer Energien bei der Energieversorgung unserer Gebäude sowie die Interessen unserer Mieter, einen eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Sie möchten eine Balkon-PV-Anlage installieren? Gerne prüfen wir Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage Folgendes mit:
- Angaben zum Aufstellort (Art und Lage der Befestigung / Montage der Anlage)
- Ausmaße der PV-Module (Maße und Gewicht)
- Einzuspeisende Strommenge
Voraussetzungen für die Anbringung einer Balkon-PV-Anlage:
- Pro Wohneinheit darf nur eine Anlage eingebaut werden.
- Die Leistungsgrenze des Wechselrichters liegt bei 800 Watt. Je Wohnungsanschluss dürfen Module mit maximal 2.000 Watt installiert werden.
Die Anlage muss korrekt im Marktstammdatenregister angemeldet werden. - Die Anlage muss durch einen registrierten Fachinstallateur installiert werden, der nach VDE-Vorgaben
- den vorhandenen Stromkreis prüft,
- die vorhandene Absicherung prüft,
- die Einspeisesteckdose installiert.
- Vor der Inbetriebnahme muss nach aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen kein geeichter Zweirichtungszähler eingebaut werden. Übergangsweise werden auch die alten rückwärtsdrehenden Ferraris-Zähler bis zur Installation eines Zweirichtungszählers durch den Messstellenbetreiber geduldet.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen ausschließlich Anlagen installiert werden, die sich bei Netzausfall abschalten.
- Vor der Montage der Anlage ist die Tragfähigkeit und Standsicherheit sicherzustellen.
Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm sicher befestigt werden. Durch den Einbau (z. B. Bohrungen im Mauerwerk oder den Balkonelementen) darf das Gebäude nicht beschädigt werden. Die sichere Befestigung muss durch einen Fachhandwerker vorgenommen werden. - Es ist dafür Sorge zu tragen, dass von der Anlage keine störende Blendwirkung oder Verschattung ausgeht.
- Die Anlage darf die Nutzung des Balkons als 2. Rettungsweg nicht beeinträchtigen.
Kosten / Haftung:
- Die Kosten für die Balkon-PV-Anlage, Elektro-Überprüfung und die Nachrüstung einer geeigneten Einspeisesteckdose sind vom Mieter zu tragen.
- Der Mieter haftet für sämtliche Kosten und eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen im Zusammenhang mit der PV-Anlage. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist durch den Mieter nachzuweisen.
- Die Kosten für notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Wartung sind vom Mieter zu tragen.
Unterlagen / Nachweise für die EWB:
- Fachunternehmererklärung der Elektrofachfirma über die ausgeführten Arbeiten nach der Installation
- Anmeldebescheinigung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Erklärung bzw. Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Wenn der Betrieb der Anlage ganz oder teilweise eingestellt wird, ist der Vermieter und Netzbetreiber unverzüglich zu informieren.
- Bei Auszug ist die Anlage auf eigene Kosten zurück zu bauen.
Toben und Spielen
In den Außenanlagen
Auf zum Spielen freigegebenen Grünflächen darf gespielt werden. Eltern sorgen dafür, dass Blumenbeete und Sträucher nicht beschädigt werden.
Das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern oder das Fußballspielen auf Rasenflächen, Innenhöfen oder Fluren ist nicht erlaubt.
Das Lärmen nicht übertreiben
Wenn Kinder spielen, wird es leicht einmal etwas lauter. Gerade lautere Spielformen sollten daher nicht während der Ruhezeiten stattfinden.
Spielplätze in Ordnung halten
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder den Spielplatz so verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben.
Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr.
Sicherheit auch auf dem Balkon
Bringen Sie gerne Blumenkästen am Balkon an – aus Sicherheitsgründen bitte nur nach innen hängend. Ganz besonders, wenn unter Ihrem Balkon ein Weg entlanggeführt: Vom Balkonkasten soll niemand getroffen werden.
Verschütten Sie beim Blumengießen kein Wasser auf unter Ihnen liegende Balkone. Vermeiden Sie außerdem, dass Balkonbrüstungen und Fassadenputz vom Gießwasser verfärbt werden.
E
Starthilfen
Vor dem Einzug …
Ein Umzug bedeutet für Sie vermutlich eine Menge Stress und harte körperliche Arbeit. Doch auch für Ihre zukünftige Nachbarschaft ist Ihr Umzug kein Vergnügen: Schließlich wird es im Treppenhaus ordentlich rumpeln. Ein kleiner Aushang, in dem Sie mitteilen, wann Sie einziehen und um Verständnis dafür bitten, dass es im Hausflur etwas lauter sein wird, wird Ihnen sofort Sympathien sichern.
Stellen Sie sich mal vor
… und zwar in Ihrer Nachbarschaft. Schließlich werden Sie mit Ihnen viel Zeit auf engem Raum verbringen. So, wie Sie sich beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle zunächst Ihren Kollegen vorstellen, sollten Sie sich auch bei Ihren Nachbarn im Haus (bei großen Häusern auf derselben Etage) persönlich vorstellen. Die freundliche Geste macht einen guten Eindruck.
Tipp: Beteiligen Sie sich im Quartier
Mit unserem Sozialmanagement sind wir in den Wohnquartieren präsent. Schwerpunkte sind unsere Gemeinwesenarbeit in Brühl, in Zell, am Zollberg und auf der Flandernhöhe, die Quartiersentwicklung in den EWB Wohnquartieren mit Angeboten für unsere Mieterinnen und Mieter. Auch Sie können Ihre Ideeneinbringen und sich beteiligen bei der Neuentwicklung von Treffpunkten, Spielflächen und anderen Projekten. Ihre Ansprechperson finden Sie hier.
Nummern für den Notfall
Wenn zum Beispiel die Heizung ausfällt oder es einen Wasserrohrbruch gibt, sind wir oder unsere Handwerkspartner im Notfall für Sie – auch an Feiertagen oder am Wochenende – telefonisch erreichbar. Eine Liste mit allen Telefonnummern finden Sie bei Mehrfamilienhäusern auf dem Aushang im Hauseingang. (Ausnahme: Wohnungseigentümergemeinschaften)
Energie sparen einfach gemacht
Mit diesen Hinweisen sparen Sie Geld
Die EWB widmet sich bereits der Aufgabe, interne Potenziale zum Energiesparen zu ermitteln. Darüber hinaus ist es uns wichtig, Sie wissen zu lassen: Wir stehen Ihnen in der aktuellen Situation zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen werden wir Lösungen für die aktuellen Herausforderungen finden.
Unterstützen möchten wir Sie beispielsweise mit unserem "ENERGIE SPAREN FLYER". Dieser enthält Tipps, mit denen Sie in Ihrer Wohnung - etwa beim Heizen oder im Strom- sowie Wasserbereich - einfach Kosten sparen können.
ENERGIE SPAREN EINFACH GEMACHT
Türen geschlossen halten
Alle Hauseingangstüren sollten grundsätzlich geschlossen sein. So wird vermieden, dass Einbrecher oder andere unberechtigte Personen allzu leicht ins Haus eindringen können.Allerdings sollten die Türen nicht verriegelt werden. Denn im Brandfall oder wenn Rettungskräfte ins Haus gelangen sollen, kann es auf jede Sekunde ankommen. Das gilt auch für alle Brandschutztüren in den Gebäuden.
Tipp: Aufmerksam bleiben
Ältere Menschen werden leider immer häufiger Opfer von Betrügern, die sich unter falschen Vorwänden Zutritt zu ihren Wohnungen verschaffen und dort Wertgegenstände stehlen. Wenn Ihnen auffällt, dass ältere Nachbarn verunsichert oder ängstlich auf vermeintliche Besucher reagieren, stehen Sie Ihnen zur Seite: Die Anwesenheit von weiteren Personen schreckt Betrüger ab.
F
Feste und Feiern
Grundsätzlich haben Sie und Ihre Nachbarn immer ein Anrecht darauf, dass die Ruhezeiten respektiert werden. Andererseits wollen wir niemandem verbieten, auch Gäste einzuladen.
Wenn Sie eine Feier planen: Informieren Sie Ihre Nachbarn mit einem Aushang oder besser noch mit einem persönlichen Gespräch. So können diese sich darauf einstellen, dass es lauter wird. Bestenfalls verbinden Sie die Information mit einer Einladung, selbst vorbeizuschauen.
Damit erhöhen Sie die Chance, dass Ihre Nachbarn akzeptieren, wenn es mal etwas lauter wird.
Flucht- und Rettungswege freihalten
Freie Wege können Leben retten. Die Zugangswege zu den Häusern, die Flure und Treppenhäuser sowie die Kellergänge müssen daher als Fluchtwege und für Notfalleinsätze durch Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
G
Autos und Garagen
Reparaturen und Co.
Sofern Sie andere Mieter nicht behindern, dürfen Sie Ihre Reifen auf den Stellplätzen wechseln. Für Ölwechsel und größere Reparaturen stehen die Stellplätze und die Grundstücke unserer Mietshäuser hingegen nicht zur Verfügung.
Autowäsche
Wenn Sie Ihr Auto waschen möchten, fahren Sie bitte in eine Waschanlage.
Sauberkeit der Stellplätze
Sofern Sie einen Stellplatz oder eine Garage von uns gemietet haben, sind Sie auch dafür verantwortlich, diese (und gegebenenfalls die Zufahrt) sauber zu halten.
Flucht- und Rettungswege freihalten
Freie Wege können Leben retten. Die Zugangswege zu den Häusern, die Flure und Treppenhäuser sowie die Kellergänge müssen daher als Fluchtwege und für Notfalleinsätze durch Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
Rauchen
Im Treppenhaus, auf Dachböden, in Kellerräumen und auf Spielplätzen ist das Rauchen untersagt. Auf Balkonen und Terrassen darf – wie in der Wohnung selbst – geraucht werden. Wenn Sie in der Wohnung rauchen, lüften Sie regelmäßig. Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob Sie das Qualmen stört.
Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen
Der „normale“ Straßenschmutz, der über die Schuhe in das Haus gelangt, wird über die turnusmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen entfernt. Verschüttete Getränke oder heruntergefallene Verpackungen sind jedoch vom Verursacher zu beseitigen.
Grillen auf den Balkonen und Gemeinschaftsflächen
Auf Balkonen und Terrassen dürfen aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills benutzt werden. Und nehmen Sie Rücksicht: Kündigen Sie an, wenn Sie einen Grillabend planen. Laden Sie Ihre Nachbarn bei Gelegenheit doch gleich ein.
Grillen auf den Balkonen und Gemeinschaftsflächen
Auf Balkonen und Terrassen dürfen aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills benutzt werden. Und nehmen Sie Rücksicht: Kündigen Sie an, wenn Sie einen Grillabend planen. Laden Sie Ihre Nachbarn bei Gelegenheit doch gleich ein.
H
Türen geschlossen halten
Alle Hauseingangstüren sollten grundsätzlich geschlossen sein. So wird vermieden, dass Einbrecher oder andere unberechtigte Personen allzu leicht ins Haus eindringen können. Allerdings sollten die Türen nicht verriegelt werden. Denn im Brandfall oder wenn Rettungskräfte ins Haus gelangen sollen, kann es auf jede Sekunde ankommen. Das gilt auch für alle Brandschutztüren in den Gebäuden.
Flucht- und Rettungswege freihalten
Freie Wege können Leben retten. Die Zugangswege zu den Häusern, die Flure und Treppenhäuser sowie die Kellergänge müssen daher als Fluchtwege und für Notfalleinsätze durch Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
Tier und Mensch
Genehmigungspflicht
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihren Vermieter – also uns – über die Haltung von größeren Haustieren (wie Katzen oder Hunde) informieren müssen. Sollten wiederholt Probleme durch Lärm, Gerüche oder Ähnliches auftreten, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
Nehmen Sie Rücksicht – leinen Sie Ihre Lieblinge an!
Manche Menschen haben Angst vor bestimmten Tieren. Nehmen Sie daher bitte stehts Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Dazu gehört, dass Sie Hunde in unseren Gebäuden und auch auf den Grundstücken stets anleinen!
Hinterlassenschaften beseitigen
Es lässt sich manchmal nicht vermeiden, dass ein Tier sich sein stilles Örtchen auf den Gemeinschaftsflächen sucht. Doch wer mit seinem Hund regelmäßig Gassi geht, hat gute Chancen, dass dieser nicht gleich das erstbeste Blumenbeet aufsucht. Und falls es doch einmal vorkommt: Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners umgehend und vollständig. Aus hygienischen Gründen halten Sie Ihr Tier unbedingt von Spielplätzen und Sandkisten fern.
Tipp: Durchgängig heizen in der Wohnung
Stellen Sie die Heizung in den Wohnräumen auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz ab. Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als eine leicht abgesenkte Durchschnittstemperatur zu halten.
Als Faustregel gilt: Kälter als 15 Grad sollte es in den Wohnräumen in der Heizperiode nie sein. Damit schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Zudem beugen Sie der Schimmelbildung vor.
Genehmigungspflicht
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihren Vermieter – also uns – über die Haltung von größeren Haustieren (wie Katzen oder Hunde) informieren müssen. Sollten wiederholt Probleme durch Lärm, Gerüche oder Ähnliches auftreten, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
Nehmen Sie Rücksicht – leinen Sie Ihre Lieblinge an!
Manche Menschen haben Angst vor bestimmten Tieren. Nehmen Sie daher bitte stehts Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Dazu gehört, dass Sie Hunde in unseren Gebäuden und auch auf den Grundstücken stets anleinen!
Hinterlassenschaften beseitigen
Es lässt sich manchmal nicht vermeiden, dass ein Tier sich sein stilles Örtchen auf den Gemeinschaftsflächen sucht. Doch wer mit seinem Hund regelmäßig Gassi geht, hat gute Chancen, dass dieser nicht gleich das erstbeste Blumenbeet aufsucht. Und falls es doch einmal vorkommt: Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners umgehend und vollständig. Aus hygienischen Gründen halten Sie Ihr Tier unbedingt von Spielplätzen und Sandkisten fern.
K
Tier und Mensch
Genehmigungspflicht
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihren Vermieter – also uns – über die Haltung von größeren Haustieren (wie Katzen oder Hunde) informieren müssen. Sollten wiederholt Probleme durch Lärm, Gerüche oder Ähnliches auftreten, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
Sperrige Kartons
Wenn Sie Kartonagen entsorgen, zerkleinern Sie diese, bevor Sie sie in die Papiertonne werfen. So vermeiden Sie Platzverschwendung.
Mülltrennung allgemein
Die Kosten für die Müllentsorgung tragen Sie über die Nebenkosten selbst. Es kommt also nicht nur der Umwelt zugute, wenn Sie Ihre Abfälle trennen oder diese ganz vermeiden, wo es geht, sondern auch Ihrem Geldbeutel.
Tipp: Kostenlose Abfall-App
Alle Abfuhrtermine, das Abfall-Abc zur Mülltrennung und vieles mehr gibt es als App für Ihr Smartphone oder Tablet, unter:
www.awb-es.de/abfallinfo/abfall_app
L
Grundsätzliche Ruhezeiten
Zwischen 22 und 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr ist Ruhezeit. In dieser Zeit sollten keine lauten Geräte in Betrieb genommen werden, Musik und Fernseher sollten für Ihre Nachbarn nicht zu hören sein. Diese Regeln gelten auch an Sonn- und Feiertagen.
Laute Tätigkeiten wie Musizieren, Klopfen, Hämmern und Ähnliches sind außerhalb der Ruhezeiten und bis 20 Uhr erlaubt.
Das Lärmen nicht übertreiben
Wenn Kinder spielen, wird es leicht einmal etwas lauter. Gerade lautere Spielformen sollten daher nicht während der Ruhezeiten stattfinden.
Kinder brauchen Freiräume
Wenn Kinder spielen, geht es manchmal wild zu. Und wir wollen Kindern nicht die Freude am Spielen verderben – auch nicht in den Ruhezeiten. Kinderlärm gilt grundsätzlich nicht als Lärmbelästigung. Eltern sollten ihren Kindern daher für die Ruhezeiten Spiele vorschlagen, die wenig Krach machen. Außerdem können Hausschuhe mit weichen Sohlen die Stampfgeräusche dämpfen.
Was tun bei Regelverstößen?
Wenn Sie der Party-Lärm oder das Hämmern am späten Abend beim Einzug Ihres Nachbarn zur Verzweiflung bringt: Klingeln Sie, und bitten Sie freundlich um etwas mehr Ruhe. Falls der Lärm noch erträglich ist, spricht auch nichts dagegen, einfach mal ein Auge zuzudrücken.
Häufen sich die Lärmbelästigungen, dann sprechen Sie das offen an. Bedenken Sie dabei: Niemand lärmt, um Sie zu schikanieren. Entsprechend freundlich und sachlich sollten Sie Ihre Bitte um mehr Ruhe vorbringen. Nennen Sie konkrete Beispiele für Ruhestörungen, erläutern Sie kurz und knapp, warum Sie das stört.
Was sind überhaupt Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung oder auch eine grippeähnliche Erkrankung auslösen können. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen in Warmwassersystemen vermehren. Durch Inhalieren, der beim Duschen gebildeten Wassertröpfchen, können sich Menschen infizieren.
Wo Kommen Legionellen vor?
Die besten Bedingungen für eine Legionellenbildung ist bei einer Wassertemperatur zwischen 25 °C und 50 °C. Sie können auch in kaltem Wasser vorkommen, allerdings können sie sich dort nicht in nennenswertem Maße vermehren. Ideal vermehren sich Legionellen an benetzten Oberflächen wie z.B. in Rohren, Armaturen oder Klimaanlagen.
Was kann ich als Mieter vorbeugend tun?
Grundsätzlich sollte folgendes beachtet werden:
- regelmäßig warmes Wasser nutzen
- spätestens alle 3 Tage das Wasser aus allen Anschlüssen eine Weile laufen lassen
- durch regelmäßiges Reinigen und Entkalken der Duschköpfe, Perlatoren und Strahlregler kann das Legionellenrisiko minimiert werden
Wichtig ist:
war eine Dusche längere Zeit nicht in Benutzung, sollten Sie vor dem Duschen einige Minuten lang heißes Wasser ablaufen lassen, das Fenster öffnen oder die Lüftung betätigen und sich aufgrund der Aerosolbildung möglichst nicht im unmittelbaren Duschbereich aufhalten.
Gerade bei längeren Standzeiten des Trinkwassers in den Leitungen kann sich die Qualität verändern. Sie als Mieter können aber durch die oben genannten Punkte bereits gut darauf Einfluss nehmen.
Wohnung kurz und kräftig lüften
Öffnen Sie die Fenster drei- bis viermal täglich für etwa fünf Minuten vollständig. So kann die feuchte Luft aus der Wohnung entweichen, ohne dass diese auskühlt. Das gilt übrigens auch bei schlechtem Wetter: Selbst bei Regen ist die kalte Außenluft trockener als die warme Zimmerluft.
Stoßlüften im Treppenhaus
Während der kalten Jahreszeit sollten die Fenster im Treppenhaus geschlossen bleiben. Zweimaliges Stoßlüften pro Tag genügt. So bleibt das Gebäude warm. Dabei gilt: Wer das Fenster öffnet, sollte es auch wieder schließen.
Tipp: Möbel richtig platzieren
Großflächige Möbel wie Schränke und Sofas sollten nicht direkt an der Wand stehen. Mit wenigen Zentimetern Abstand kann die Luft hinter den Möbeln zirkulieren, sodass es dort nicht so leicht schimmelt. Dies gilt insbesondere für die tendenziell kühleren Außenwände, an denen das Wasser besonders leicht kondensiert.
M
Sperrige Kartons
Wenn Sie Kartonagen entsorgen, zerkleinern Sie diese, bevor Sie sie in die Papiertonne werfen. So vermeiden Sie Platzverschwendung.
Unnötige Werbung
Wenn Sie keine Werbeblätter oder andere Reklame bekommen möchten, bringen Sie am besten einen Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“ an Ihrem Briefkasten an. Falls Sie das nicht möchten, entsorgen Sie nicht benötigte Werbung ganz normal über die Papiertonne.
Mülltrennung allgemein
Die Kosten für die Müllentsorgung tragen Sie über die Nebenkosten selbst. Es kommt also nicht nur der Umwelt zugute, wenn Sie Ihre Abfälle trennen oder diese ganz vermeiden, wo es geht, sondern auch Ihrem Geldbeutel.
Tipp: Kostenlose Abfall-App
Alle Abfuhrtermine, das Abfall-Abc zur Mülltrennung und vieles mehr gibt es als App für Ihr Smartphone oder Tablet, unter:
www.awb-es.de/abfallinfo/abfall_app
Sperrmüll
Ausrangierte Möbel, alte Teppiche, durchgelegene Matratzen oder marode Fahrräder sind Sperrmüll-Güter. Stellen Sie Ihren Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Entsorgungstermin vor dem Haus bereit.
Die Sperrmüllabholung ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über Sperrmüllkarten, die alle Haushalte über den Müll-Kalender erhalten, oder online unter: www.awb-es.de/abfuhr
Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen
Der „normale“ Straßenschmutz, der über die Schuhe in das Haus gelangt, wird über die turnusmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen entfernt. Verschüttete Getränke oder heruntergefallene Verpackungen sind jedoch vom Verursacher zu beseitigen.
Grundsätzliche Ruhezeiten
Zwischen 22 und 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr ist Ruhezeit. In dieser Zeit sollten keine lauten Geräte in Betrieb genommen werden, Musik und Fernseher sollten für Ihre Nachbarn nicht zu hören sein. Diese Regeln gelten auch an Sonn- und Feiertagen.
Laute Tätigkeiten wie Musizieren, Klopfen, Hämmern und Ähnliches sind außerhalb der Ruhezeiten und bis 20 Uhr erlaubt.
Kinder brauchen Freiräume
Wenn Kinder spielen, geht es manchmal wild zu. Und wir wollen Kindern nicht die Freude am Spielen verderben – auch nicht in den Ruhezeiten. Kinderlärm gilt grundsätzlich nicht als Lärmbelästigung. Eltern sollten ihren Kindern daher für die Ruhezeiten Spiele vorschlagen, die wenig Krach machen. Außerdem können Hausschuhe mit weichen Sohlen die Stampfgeräusche dämpfen.
N
Grundsätzliche Ruhezeiten
Zwischen 22 und 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr ist Ruhezeit. In dieser Zeit sollten keine lauten Geräte in Betrieb genommen werden, Musik und Fernseher sollten für Ihre Nachbarn nicht zu hören sein. Diese Regeln gelten auch an Sonn- und Feiertagen.
Laute Tätigkeiten wie Musizieren, Klopfen, Hämmern und Ähnliches sind außerhalb der Ruhezeiten und bis 20 Uhr erlaubt.
P
Sperrige Kartons
Wenn Sie Kartonagen entsorgen, zerkleinern Sie diese, bevor Sie sie in die Papiertonne werfen. So vermeiden Sie Platzverschwendung.
Unnötige Werbung
Wenn Sie keine Werbeblätter oder andere Reklame bekommen möchten, bringen Sie am besten einen Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“ an Ihrem Briefkasten an. Falls Sie das nicht möchten, entsorgen Sie nicht benötigte Werbung ganz normal über die Papiertonne.
Mülltrennung allgemein
Die Kosten für die Müllentsorgung tragen Sie über die Nebenkosten selbst. Es kommt also nicht nur der Umwelt zugute, wenn Sie Ihre Abfälle trennen oder diese ganz vermeiden, wo es geht, sondern auch Ihrem Geldbeutel.
Tipp: Kostenlose Abfall-App
Alle Abfuhrtermine, das Abfall-Abc zur Mülltrennung und vieles mehr gibt es als App für Ihr Smartphone oder Tablet, unter:
www.awb-es.de/abfallinfo/abfall_app
R
Kehrwoche
In den meisten unserer Häuser sind Sie als Mieter für die Reinigung der gemeinsam genutzten Hausflächen – also Treppenhaus, Flure etc. – zuständig. Es gibt einen festen Turnus, wann welche Mietpartei bzw. Reinigungsfirma welche Flächen zu reinigen hat. Wenn Sie unsicher sind, wann Sie mit welchen Aufgaben an der Reihe sind: Fragen Sie Ihre Nachbarn oder sprechen Sie Ihren Objektverwalter an.
Wenn es mal nicht geht …
Urlaub, Krankheit oder andere Gründe können dazu führen, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen können. Bitten Sie in dem Fall einen Nachbarn darum, die Aufgabe für Sie zu übernehmen – bieten Sie an, sich zu revanchieren.
Wenn nicht alle mitmachen …
Wenn Ihr Nachbar einmal vergessen sollte, seinen Reinigungspflichten nachzukommen, weisen Sie ihn freundlich darauf hin. Sollte er jedoch trotz Ihrer Hinweise regelmäßig seine Aufgaben vernachlässigen, informieren Sie uns gern. gern.
Im Treppenhaus, auf Dachböden, in Kellerräumen und auf Spielplätzen ist das Rauchen untersagt. Auf Balkonen und Terrassen darf – wie in der Wohnung selbst – geraucht werden. Wenn Sie in der Wohnung rauchen, lüften Sie regelmäßig. Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob Sie das Qualmen stört.
Was tun bei Regelverstößen?
Wenn Sie der Party-Lärm oder das Hämmern am späten Abend beim Einzug Ihres Nachbarn zur Verzweiflung bringt: Klingeln Sie, und bitten Sie freundlich um etwas mehr Ruhe. Falls der Lärm noch erträglich ist, spricht auch nichts dagegen, einfach mal ein Auge zuzudrücken.
Häufen sich die Lärmbelästigungen, dann sprechen Sie das offen an. Bedenken Sie dabei: Niemand lärmt, um Sie zu schikanieren. Entsprechend freundlich und sachlich sollten Sie Ihre Bitte um mehr Ruhe vorbringen. Nennen Sie konkrete Beispiele für Ruhestörungen, erläutern Sie kurz und knapp, warum Sie das stört.
Autos und Garagen
Reparaturen und Co.
Sofern Sie andere Mieter nicht behindern, dürfen Sie Ihre Reifen auf den Stellplätzen wechseln. Für Ölwechsel und größere Reparaturen stehen die Stellplätze und die Grundstücke unserer Mietshäuser hingegen nicht zur Verfügung.
Kehrwoche
In den meisten unserer Häuser sind Sie als Mieter für die Reinigung der gemeinsam genutzten Hausflächen – also Treppenhaus, Flure etc. – zuständig. Es gibt einen festen Turnus, wann welche Mietpartei bzw. Reinigungsfirma welche Flächen zu reinigen hat. Wenn Sie unsicher sind, wann Sie mit welchen Aufgaben an der Reihe sind: Fragen Sie Ihre Nachbarn oder sprechen Sie Ihren Objektverwalter an.
Wenn es mal nicht geht …
Urlaub, Krankheit oder andere Gründe können dazu führen, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen können. Bitten Sie in dem Fall einen Nachbarn darum, die Aufgabe für Sie zu übernehmen – bieten Sie an, sich zu revanchieren.
Wenn nicht alle mitmachen …
Wenn Ihr Nachbar einmal vergessen sollte, seinen Reinigungspflichten nachzukommen, weisen Sie ihn freundlich darauf hin. Sollte er jedoch trotz Ihrer Hinweise regelmäßig seine Aufgaben vernachlässigen, informieren Sie uns gern. gern.
Flucht- und Rettungswege freihalten
Freie Wege können Leben retten. Die Zugangswege zu den Häusern, die Flure und Treppenhäuser sowie die Kellergänge müssen daher als Fluchtwege und für Notfalleinsätze durch Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
Grundsätzliche Ruhezeiten
Zwischen 22 und 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr ist Ruhezeit. In dieser Zeit sollten keine lauten Geräte in Betrieb genommen werden, Musik und Fernseher sollten für Ihre Nachbarn nicht zu hören sein. Diese Regeln gelten auch an Sonn- und Feiertagen.
Laute Tätigkeiten wie Musizieren, Klopfen, Hämmern und Ähnliches sind außerhalb der Ruhezeiten und bis 20 Uhr erlaubt.
Kinder brauchen Freiräume
Wenn Kinder spielen, geht es manchmal wild zu. Und wir wollen Kindern nicht die Freude am Spielen verderben – auch nicht in den Ruhezeiten. Kinderlärm gilt grundsätzlich nicht als Lärmbelästigung. Eltern sollten ihren Kindern daher für die Ruhezeiten Spiele vorschlagen, die wenig Krach machen. Außerdem können Hausschuhe mit weichen Sohlen die Stampfgeräusche dämpfen.
Feste und Feiern
Grundsätzlich haben Sie und Ihre Nachbarn immer ein Anrecht darauf, dass die Ruhezeiten respektiert werden. Andererseits wollen wir niemandem verbieten, auch Gäste einzuladen.
Wenn Sie eine Feier planen: Informieren Sie Ihre Nachbarn mit einem Aushang oder besser noch mit einem persönlichen Gespräch. So können diese sich darauf einstellen, dass es lauter wird. Bestenfalls verbinden Sie die Information mit einer Einladung, selbst vorbeizuschauen.
Damit erhöhen Sie die Chance, dass Ihre Nachbarn akzeptieren, wenn es mal etwas lauter wird.
S
Türen geschlossen halten
Alle Hauseingangstüren sollten grundsätzlich geschlossen sein. So wird vermieden, dass Einbrecher oder andere unberechtigte Personen allzu leicht ins Haus eindringen können. Allerdings sollten die Türen nicht verriegelt werden. Denn im Brandfall oder wenn Rettungskräfte ins Haus gelangen sollen, kann es auf jede Sekunde ankommen. Das gilt auch für alle Brandschutztüren in den Gebäuden.
Tipp: Aufmerksam bleiben
Ältere Menschen werden leider immer häufiger Opfer von Betrügern, die sich unter falschen Vorwänden Zutritt zu ihren Wohnungen verschaffen und dort Wertgegenstände stehlen. Wenn Ihnen auffällt, dass ältere Nachbarn verunsichert oder ängstlich auf vermeintliche Besucher reagieren, stehen Sie Ihnen zur Seite: Die Anwesenheit von weiteren Personen schreckt Betrüger ab.
Sperrmüll
Ausrangierte Möbel, alte Teppiche, durchgelegene Matratzen oder marode Fahrräder sind Sperrmüll-Güter. Stellen Sie Ihren Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Entsorgungstermin vor dem Haus bereit.
Die Sperrmüllabholung ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über Sperrmüllkarten, die alle Haushalte über den Müll-Kalender erhalten, oder online unter: www.awb-es.de/abfuhr
Toben und Spielen
In den Außenanlagen
Auf zum Spielen freigegebenen Grünflächen darf gespielt werden. Eltern sorgen dafür, dass Blumenbeete und Sträucher nicht beschädigt werden.
Das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern oder das Fußballspielen auf Rasenflächen, Innenhöfen oder Fluren ist nicht erlaubt.
Toben und Spielen
In den Außenanlagen
Auf zum Spielen freigegebenen Grünflächen darf gespielt werden. Eltern sorgen dafür, dass Blumenbeete und Sträucher nicht beschädigt werden.
Das Befahren mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern oder das Fußballspielen auf Rasenflächen, Innenhöfen oder Fluren ist nicht erlaubt.
Autos und Garagen
Reparaturen und Co.
Sofern Sie andere Mieter nicht behindern, dürfen Sie Ihre Reifen auf den Stellplätzen wechseln. Für Ölwechsel und größere Reparaturen stehen die Stellplätze und die Grundstücke unserer Mietshäuser hingegen nicht zur Verfügung.
Autowäsche
Wenn Sie Ihr Auto waschen möchten, fahren Sie bitte in eine Waschanlage.
Sauberkeit der Stellplätze
Sofern Sie einen Stellplatz oder eine Garage von uns gemietet haben, sind Sie auch dafür verantwortlich, diese (und gegebenenfalls die Zufahrt) sauber zu halten.
T
Türen geschlossen halten
Alle Hauseingangstüren sollten grundsätzlich geschlossen sein. So wird vermieden, dass Einbrecher oder andere unberechtigte Personen allzu leicht ins Haus eindringen können. Allerdings sollten die Türen nicht verriegelt werden. Denn im Brandfall oder wenn Rettungskräfte ins Haus gelangen sollen, kann es auf jede Sekunde ankommen. Das gilt auch für alle Brandschutztüren in den Gebäuden.
Flucht- und Rettungswege freihalten
Freie Wege können Leben retten. Die Zugangswege zu den Häusern, die Flure und Treppenhäuser sowie die Kellergänge müssen daher als Fluchtwege und für Notfalleinsätze durch Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
Kehrwoche
In den meisten unserer Häuser sind Sie als Mieter für die Reinigung der gemeinsam genutzten Hausflächen – also Treppenhaus, Flure etc. – zuständig. Es gibt einen festen Turnus, wann welche Mietpartei bzw. Reinigungsfirma welche Flächen zu reinigen hat. Wenn Sie unsicher sind, wann Sie mit welchen Aufgaben an der Reihe sind: Fragen Sie Ihre Nachbarn oder sprechen Sie Ihren Objektverwalter an.
Wenn es mal nicht geht …
Urlaub, Krankheit oder andere Gründe können dazu führen, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen können. Bitten Sie in dem Fall einen Nachbarn darum, die Aufgabe für Sie zu übernehmen – bieten Sie an, sich zu revanchieren.
Wenn nicht alle mitmachen …
Wenn Ihr Nachbar einmal vergessen sollte, seinen Reinigungspflichten nachzukommen, weisen Sie ihn freundlich darauf hin. Sollte er jedoch trotz Ihrer Hinweise regelmäßig seine Aufgaben vernachlässigen, informieren Sie uns gern. gern.
Tier und Mensch
Genehmigungspflicht
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihren Vermieter – also uns – über die Haltung von größeren Haustieren (wie Katzen oder Hunde) informieren müssen. Sollten wiederholt Probleme durch Lärm, Gerüche oder Ähnliches auftreten, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
Nehmen Sie Rücksicht – leinen Sie Ihre Lieblinge an!
Manche Menschen haben Angst vor bestimmten Tieren. Nehmen Sie daher bitte stehts Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Dazu gehört, dass Sie Hunde in unseren Gebäuden und auch auf den Grundstücken stets anleinen!
Hinterlassenschaften beseitigen
Es lässt sich manchmal nicht vermeiden, dass ein Tier sich sein stilles Örtchen auf den Gemeinschaftsflächen sucht. Doch wer mit seinem Hund regelmäßig Gassi geht, hat gute Chancen, dass dieser nicht gleich das erstbeste Blumenbeet aufsucht. Und falls es doch einmal vorkommt: Beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners umgehend und vollständig. Aus hygienischen Gründen halten Sie Ihr Tier unbedingt von Spielplätzen und Sandkisten fern.
W
„Ausschütteln“
Sie möchten Ihren Teppich mal gründlich ausklopfen? Oder Ihre Bettwäsche ausschütteln? Damit der Schmutz nicht bei den Nachbarn landet, reinigen Sie Textilien und Teppiche nicht aus dem Fenster, über Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus.
Wäsche trocknen
Wenn Sie Ihre feuchte Wäsche in Ihrer Wohnung trocknen, kann es durch die hohe Luftfeuchtigkeit leicht zu Schimmelbildung kommen. Nutzen Sie besser den Balkon oder – falls vorhanden – den Trockenraum dafür. Falls dies nicht möglich ist, achten Sie besonders auf regelmäßiges Lüften! (siehe Punkt "Lüften")
Unnötige Werbung
Wenn Sie keine Werbeblätter oder andere Reklame bekommen möchten, bringen Sie am besten einen Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“ an Ihrem Briefkasten an. Falls Sie das nicht möchten, entsorgen Sie nicht benötigte Werbung ganz normal über die Papiertonne.