EWB vereinbart Absichtserklärung mit Genossenschaft andersWOH
Esslingen. Die EWB Esslinger Wohnungsbau GmbH (EWB) räumt der Stuttgarter Genossenschaft andersWOH die Option ein, im Tobias-Mayer Quartier ein Grundstück zur späteren Bebauung zu erwerben. Heute unterzeichneten beide Seiten eine entsprechende Absichtserklärung in den Geschäftsräumen der EWB.
Der sogenannte Letter of Intent sieht vor, dass sich die Genossenschaft andersWOH bis einschließlich 31. Dezember 2029 entscheiden muss, ob sie das Grundstück Palmstraße 25 bis 31 im Tobias-Mayer-Quartier von der EWB für 3,5 Mio. Euro erwerben oder über einen Erbbaurechtsvertrag von der Wohnungsgesellschaft erhalten möchte. Bis dahin hat die andersWOH Zeit, alle notwendigen Vorbereitungen zur Bebauung des insgesamt 2.700 m² großen Grundstücks zu treffen.
„Mit dem Letter of Intent räumen wir der Genossenschaft andersWOH eine exklusive Zugriffsoption ein und geben ihr damit Planungssicherheit. Denn innerhalb der Frist werden wir keine Verhandlungen oder Gespräche mit Dritten über den Verkauf oder die Verpachtung des Grundstücks führen“, erklärte EWB-Geschäftsführer Hagen Schröter. Erst nach Ablauf der Frist kann die EWB wieder frei über das Grundstück verfügen. Schröter ergänzte: „Die Vereinbarung zeigt erneut unsere Bereitschaft, auch private Bauinitiativen dabei zu unterstützen, bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum in Esslingen zu schaffen – so wie es die EWB bereits bei den „Grünen Höfen“ gemacht hat. Deshalb freuen wir uns sehr über die heutige Vereinbarung und hoffen auf eine weitere, gute Zusammenarbeit.“ Die „Grüne Höfe“ in der Pliensauvorstadt entstanden nach dem „Esslinger Modell“ des gemeinschaftlichen Bauens, das von der EWB als Bauträgerin unterstützt wurde.
Michael Oppelt, Vorstand der Genossenschaft andersWOH, meinte: „Wir wollen ein sozialer Anker für das neue Tobias-Mayer-Quartier werden. Und wir freuen uns über jedes neue Genossenschaftsmitglied, das uns hierbei unterstützen und mit uns wohnen will.“ In der 2022 gegründeten Genossenschaft haben sich Frauen und Männer unterschiedlichen Alters zusammengeschlossen, um bezahlbares und gemeinschaftsorientiertes Wohnen im Großraum Stuttgart zu ermöglichen.
Esslingens Oberbürgermeister Matthias Klopfer begrüßte die Absichtserklärung als willkommenen Fortschritt für das Tobias-Mayer-Quartier: „Die andersWOH ist nun schon der zweite Akteur, der sich hier engagieren möchte. Das Projekt der Genossenschaft passt sehr gut zum Wohnkonzept des Tobias-Mayer-Quartiers, wo zukunftsweisende, alternative und soziale Wohnformen entstehen sollen.“ Die Initiative „Alternatives Wohnen Esslingen (AIWo)“ plant ebenfalls ein soziales Wohnprojekt, das „Kettenhaus 1“, das dort bis 2027 realisiert werden soll (Bauabschnitt 2). Auf dem benachbarten Grundstück möchte nun die andersWOH ihr Zukunfts-Projekt umsetzen, das „Kettenhaus 2“ (Bauabschnitt 5).
Der Kontakt zwischen andersWOH und der EWB entstand während Veranstaltungen rund um die Internationale Bauausstellung 2027 in der Region Stuttgart (IBA‘27). Das Tobias-Mayer-Quartier ist seit 2023 ein IBA‘27-Projekt. Andreas Hofer, Intendant der IBA’27, sagte: „Angesichts der dramatischen Situation im Wohnungsbau braucht es neue Allianzen. Kommunale Wohnbaugesellschaften verfügen mit ihren Beständen über einen Schatz, den sie sorgsam weiterentwickeln müssen. Die Herausforderung dabei ist, günstige Mieten im Bestand zu sichern und gleichzeitig neue Angebote für kommende Wohnbedürfnisse zu schaffen. Die Kooperation von EWB und andersWOH im Tobias-Mayer-Quartier kann zum leuchtenden Vorbild für eine solche Entwicklung werden: Die Stärke des Bestandshalters verbindet sich mit den Ideen und dem Engagement einer jungen Wohninitiative. Dass die IBA’27 durch ihre Vernetzung der Akteure dieses Projekt mit auf den Weg gebracht hat, freut uns besonders.“
Im Rahmen der IBA folgten weitere Treffen, auf denen eine Zusammenarbeit zwischen andersWOH und der EWB konkretisiert wurde. Im Juli 2025 ließ die EWB der Genossenschaft einen Entwurf der Absichtserklärung zukommen. Mit der Unterzeichnung heute ist die andersWOH der Realisierung ihres Projekts nun einen großen Schritt nähergekommen.
Letter of Intent
Ein Letter of Intent (LOI) ist eine unverbindliche Absichtserklärung, die keine Rechtsansprüche begründet. Häufig bildet der LOI jedoch die Grundlage eines späteren Vertrags. Mit dem LOI bestätigen beide Seiten, dass sie in Verhandlungen über einen Vertrag stehen. Quelle: boersenlexikon.faz.net
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